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Werbeanlagen auf Grundstücken, Fassaden und Hauswänden: Baugenehmigung nicht vergessen!

Werbeanlagen auf Hauswänden, Fassaden und Grundstücken sind mit einigen Ausnahmen genehmigungspflichtig. Soweit eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt eine Prüfung der Werbeanlagen für eine Werbefläche durch die zuständige Behörde.

Werbeanlagen auf Hauswänden, Fassaden und Grundstücken sind mit einigen Ausnahmen genehmigungspflichtig. Soweit eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt eine Prüfung der Werbeanlagen für eine Werbefläche durch die zuständige Behörde. 

Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Baugenehmigung mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie einfach Kontakt zu der zuständigen Behörde auf. 

Möchten Sie eine Hauswand, Giebelfläche oder ein Grundstück für eine Werbung an einen Außenwerber vermieten, so übernimmt dieser nach Einigung die behördliche Beantragung. Wenn Sie über einen möglichen Werbestandort verfügen und an Einnahmen interessiert sind, prüfen wir gerne die Möglichkeiten: Werbefläche anbieten