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Werbung für Immobilienmakler

Bald startet das Bestellerprinzip. Darunter versteht man die Neuregelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Wohnungsvermittlung. Die Regelung sieht vor, dass Makler von denjenigen bezahlt werden sollen, welche die Leistung des Maklers bestellen, anders ausgedrückt: wer bestellt, der bezahlt!

Bald startet das Bestellerprinzip. Darunter versteht man die Neuregelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Wohnungsvermittlung.  Die Regelung sieht vor, dass Makler von denjenigen bezahlt werden sollen, welche die Leistung des Maklers bestellen, anders ausgedrückt: wer bestellt, der bezahlt!

In Städten wie in Hamburg war es eh schon schwierig für viele Makler an „Grundeigentum“ zu gelangen, welches vermarktet werden darf. Mit der neuen Regelung wird es für diesen Beruf sicherlich nicht leichter. Daher sollten Makler gerade in angesagten Metropolen auf sich aufmerksam machen - jetzt noch stärker, denn je höher die Präsenz mit einer Werbung vor Ort, desto höher der Bekanntheitsgrad des eigenen Büros. Für eine Werbung bieten sich dafür Plakatwände und auch Buswerbung an. Eine Plakatwerbung verfügt über ein ausgesprochen gutes Preis-/ Leistungsverhältnis und erreicht genau die gewünschte lokale Zielgruppe. Weitere Informationen zu einer Plakatwerbung und zu Werbemöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln finden sich hier: Plakatwerbung und Verkehrsmittelwerbung.